Mit einer gemeinsamen Resolution zu den bestehenden Abnahmefristen der Kommunalinvestitionsprogramme (KIP) I und II richtet sich
die Kreiskoalition aus SPD- und CDU-Fraktion an die Öffentlichkeit und den Odenwälder Kreistag. Nach dem Willen der Koalition möge das Odenwälder Parlament den Bundes- und Landesgesetzgeber dazu
auffordern, die Abnahmefristen der beiden Investitionsprogramme um jeweils zwei Jahre zu verlängern.
SPD- und CDU-Kreistagsfraktion verweisen in diesem Zusammenhang auf den Hessische Landkreistag (HLT), der bereits in der Novemberausgabe seiner Verbandsnachrichten 'Landkreistag kompakt' darauf
aufmerksam gemacht habe, dass aufgrund steigender Planungskapazitäten und voller Auftragsbücher in der Baubranche immer mehr Kommunen vor große Herausforderungen im Hinblick auf die
Abnahmefristen der Kommunalinvestitionsprogramme I und II gestellt werden. Diese enden derzeit am 31.12.2020 (KIP I) bzw. am 31.12.2022 (KIP II).
Hierzu erklärt SPD-Fraktionsvorsitzender Raoul Giebenhain: "Es ist davon auszugehen, dass viele Kommunen aufgrund
der guten konjunkturellen Lage und der derzeitigen Abarbeitung eines Teils des Investitionsstaus der öffentlichen Hand nun gefordert sind, auch bei einem hohen Marktpreisniveau Baumaßnahmen auf
den Weg zu bringen. Es kann jedoch nicht im Interesse des Gesetzgebers sein, die Kommunen durch die zeitigen Abnahmefristen der Investitionsprogramme dazu zu zwingen, unwirtschaftliche
Investitionen zu tätigen."
Für den Odenwaldkreis betreffe dies sowohl Investitionen im Schulbereich, als auch am Gesundheitszentrum Odenwaldkreis (GZO). "Als Kreistag des Odenwaldkreises fordern wir daher, ganz im Sinne
des Hessischen Landkreistags, den Bundes- und Landesgesetzgeber dazu auf, die Abnahmefristen der Kommunalinvestitionsprogramme I und II um jeweils zwei Jahre zu verlängern", so
CDU-Fraktionsvorsitzender Harald Buschmann zu dem gemeinsamen Vorstoß der Odenwälder Regierungskoalition.