Die für die Bekämpfung von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen zuständige Spezialeinheit des Hessischen Landeskriminalamts BAO FOKUS („Besondere Aufbauorganisation Fallübergreifende Organisationsstruktur gegen Kinderpornografie und sexuellen Missbrauch von Kindern“) hat allein im Januar 113 Durchsuchungen von Wohnungen, Häusern und Büros in Hessen durchgeführt. Im Visier der Ermittler standen 57 Personen, denen Vergehen vom Besitz von Kinder- und Jugendpornografie bis sexuellem Missbrauch an Kindern und Jugendlichen zur Last gelegt werden. Acht Beschuldigte wurden festgenommen. Zu den Verdächtigen gehören auch drei Männer im Alter zwischen 39 und 47 Jahren aus dem Odenwald.
CDU-Landtagsabgeordnete Sandra Funken lobte angesichts der Ermittlungserfolge die wichtige Arbeit der Spezialeinheit:
„Die über 300 Ermittler unserer Spezialeinheit BAO FOKUS widmen sich jeden Tag der Bekämpfung der abscheulichsten aller Verbrechen. Seit 2020 haben unsere Einsatzkräfte mehr als 3.000 Durchsuchen durchgeführt und über 40 Haftbefehle umgesetzt. Wir sind den Ermittlern zu großem Dank verpflichtet, denn sie arbeiten täglich an vorderster Front für den Schutz unserer Kinder“, betonte die Abgeordnete.
„Wir haben in Hessen mit einer eigenen Clearingstelle, moderner Analysesoftware, digitaler Forensik, der Spezialeinheit BAO FOKUS sowie den Staatsanwälten der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) schlagkräftige Instrumente zur Verfolgung jener Verbrecher geschaffen, die sich an Kindern und Jugendlichen vergehen. Leider werden den Ermittlern bei ihrer Arbeit noch immer Steine in den Weg gelegt“, so Funken weiter.
Funken bezieht sich dabei auf die aktuelle Rechtslage im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung. Der Europäische Gerichtshof hatte in einem Urteil im Herbst 2022 bestätigt, dass Vorratsdatenspeicherung zur Vermeidung schwerer Straftaten möglich sein muss. Die Bundesregierung, federführend Justizminister Marco Buschmann (FDP), lehnen dies jedoch ab. Das Problem: IP-Adressen von Nutzern werden daher durch Internetprovider nur kurze Zeit gespeichert. Bis die Ermittlungsbehörden aber bei Tatverdacht einen Beschluss zur Herausgabe der Daten erwirkt haben, sind diese bereits gelöscht und die Täter über alle Berge.
„Uns geht es nicht um das willkürliche Abgreifen von Verkehrsdaten, wie z.B. dem Gerätestandort. Wir wollen lediglich, dass Internetprovider IP-Adressen längerfristig sichern, damit sie abrufbar sind, wenn sich ein Verdacht erhärtet. Die IP-Adresse ist zumeist die einzige Spur zum Täter. Sie muss für die Behörden nutzbar sein. Das BKA und die BAO FOKUS gehen davon aus, dass auf diesem Wege deutlich mehr Fälle gelöst und somit viele Kinder und Jugendliche gerettet werden könnten“, erklärt Funken.
„Kinderpornografie und Missbrauch im Internet sind eine Epidemie, von der auch der Odenwald nicht ausgenommen ist. Das zeigen die aktuellen Ermittlungserfolge. Deutschland muss jetzt handeln und den Rahmen des EuGH-Urteils ausschöpfen. Nur so können wir die schutzbedürftigsten Mitglieder unserer Gesellschaft, unsere Kinder, wirksam vor Übergriffen bewahren. Jedes weitere Zögern bedeutet weiteres Leid“, stellt die Abgeordnete abschließend klar.